Ist das Problem der Kapitalismus – oder die Vermischung von Wirtschaft und Staat?
8 Stellen aus Band 02 „Die Soziale Dreigliederung“. Steiner schreibt 1919, als „Sozialisierung“ gefordert wurde, die Vergesellschaftung der ProduktionsmittelGA 23 S. 61GA 23 S. 77, und „Sozialismus“ meint bei ihm die Bewegungen seiner GegenwartGA 23 S. 124; die ersten beiden Stellen stammen aus seiner Vorrede zur Neuausgabe von 1920GA 23 S. 15–16GA 23 S. 18.
Kurz gesagt
Den „Krankheitsprozess“, den der Kapitalismus nach Steiner verursacht hat, führt er darauf zurück, dass die „im Kapital wirksamen Kräfte“ vom Kreislauf des Wirtschaftslebens aufgesogen werdenGA 23 S. 100. Nicht die freie Entfaltung der Fähigkeiten mit Kapital habe die Arbeitskraft zur Ware gemacht, sondern „die Fesselung dieser Kräfte durch das politische Staatsleben oder durch den Kreislauf des Wirtschaftslebens“GA 23 S. 100. Ebenso schade die Vermischung von Staat und Wirtschaft: Ein Rechtsstaat, der selbst wirtschaftet, verliere „die Fähigkeit, das Rechtsleben der Menschen zu regeln“GA 23 S. 68, und dass man die Staatsgemeinschaften „zu Wirtschaftsgemeinschaften umwandeln wollte“, habe „das soziale Chaos der neuesten Zeit“ bewirktGA 23 S. 16. Die Forderung, statt „um des Profitierens des Einzelnen willen“ nun „um des Konsumierens aller willen“ zu produzieren, nennt Steiner „durchaus berechtigt“; daraus folge aber nicht Gemeineigentum, sondern dass, was privat aus individueller Tüchtigkeit erzeugt wird, „durch die rechten Wege der Allgemeinheit zugeführt werden“ müsseGA 23 S. 124. Eine „Sozialisierung“ ohne „wenigstens die instinktive Erkenntnis von der Notwendigkeit der Dreigliederung“ werde „kein Heilungsprozess, sondern ein Kurpfuscherprozess“GA 23 S. 61; in der Vorrede von 1920 stellt er einer Regelung, bei der „alle Produktion und Konsumtion von außen her «gerecht» geregelt“ wird, Assoziationen „aus Kreisen von Konsumenten, von Handeltreibenden und Produzenten“ gegenüber, denn jene Regelung unterbinde „die freie Schaffenskraft des Einzelnen“GA 23 S. 16GA 23 S. 18. Statt Gemeineigentum an den Produktionsmitteln trete ein „Kreislauf dieser Mittel“ ein, der sie immer wieder zu denen bringe, deren Fähigkeiten sie „der Gemeinschaft nutzbar machen können“GA 23 S. 124; so werde das Eigentum nicht zum Gemeineigentum, „einer überwundenen Form“, zurückgeführt, sondern „fortgeführt zu etwas völlig Neuem“GA 23 S. 125.
Die Stellen
Die Einzelwirtschaften sind im Laufe der Entwicklung in die Staatswirtschaften in weitem Umfang eingelaufen.1GA 23 S. 16 Doch die Staatsgemeinschaften sind aus anderen als bloß wirtschaftlichen Kräften entsprungen. Dass man sie zu Wirtschaftsgemeinschaften umwandeln wollte, bewirkte das soziale Chaos der neuesten Zeit. Das Wirtschaftsleben strebt danach, sich aus seinen eigenen Kräften heraus unabhängig von Staatseinrichtungen, aber auch von staatlicher Denkweise zu gestalten. Es wird dies nur können, wenn sich, nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, Assoziationen bilden, die aus Kreisen von Konsumenten, von Handeltreibenden und Produzenten sich zusammenschließen.
Man kann ja sagen: Was nützt es, wenn der Besitzlose mit dem Besitzenden sich assoziiert? Man kann es besser finden, wenn alle Produktion und Konsumtion von außen her «gerecht» geregelt wird. Aber diese organisatorische Regelung unterbindet die freie Schaffenskraft des Einzelnen, und sie bringt das Wirtschaftsleben um die Zufuhr dessen, was nur aus dieser freien Schaffenskraft entspringen kann.
Man kann heute von «Sozialisierung» als von dem reden hören, was der Zeit nötig ist. Diese Sozialisierung wird kein Heilungsprozess, sondern ein Kurpfuscherprozess am sozialen Organismus sein, vielleicht sogar ein Zerstörungsprozess, wenn nicht in die menschlichen Herzen, in die menschlichen Seelen einzieht wenigstens die instinktive Erkenntnis von der Notwendigkeit der Dreigliederung des sozialen Organismus.
Tragen die Menschen diejenigen Interessen, denen sie in ihrem Wirtschaftsleben dienen müssen, in die Gesetzgebung und Verwaltung des Rechtsstaates hinein, so werden die entstehenden Rechte nur der Ausdruck dieser wirtschaftlichen Interessen sein. Ist der Rechtsstaat selbst Wirtschafter, so verliert er die Fähigkeit, das Rechtsleben der Menschen zu regeln.1GA 23 S. 69 Denn seine Maßnahmen und Einrichtungen werden dem menschlichen Bedürfnis nach Waren dienen müssen; sie werden dadurch abgedrängt von den Impulsen, die auf das Rechtsleben gerichtet sind.
Über den Kapitalismus hat man denken gelernt in einer Zeit, in welcher dieser Kapitalismus dem sozialen Organismus einen Krankheitsprozess verursacht hat. Den Krankheitsprozess erlebt man; man sieht, dass ihm entgegengearbeitet werden muss. Man muss mehr sehen. Man muss gewahr werden, dass die Krankheit ihren Ursprung hat in dem Aufsaugen der im Kapital wirksamen Kräfte durch den Kreislauf des Wirtschaftslebens.
Das Wirtschaftsleben hat die Tendenz, fortwährend in einer Richtung sich zu bewegen, in die von einer andern Seite her eingegriffen werden muss. Nicht, wenn die Rechtsmaßnahmen in der Richtung verlaufen, die vom Wirtschaftsleben erzeugt wird, sind sie gut, oder wenn sie ihr zuwiderlaufen, sind sie schädlich; sondern, wenn die Richtung, in welcher das Wirtschaftsleben läuft, fortwährend beeinflusst wird von den Rechten, welche den Menschen nur als Menschen angehen, wird dieser in dem Wirtschaftsleben ein menschenwürdiges Dasein führen können.
Es ist eine durchaus berechtigte Forderung des gegenwärtigen Sozialismus, dass die neuzeitlichen Einrichtungen, in denen produziert wird um des Profitierens des Einzelnen willen, durch solche ersetzt werden, in denen produziert wird, um des Konsumierens aller willen. Allein gerade derjenige, welcher diese Forderung voll anerkennt, wird nicht zu der Schlussfolgerung dieses neueren Sozialismus kommen können: Also müssen die Produktionsmittel aus dem Privateigentum in Gemeineigentum übergehen. Er wird vielmehr die ganz andere Schlussfolgerung anerkennen müssen: Also muss, was privat auf Grund der individuellen Tüchtigkeiten produziert wird, durch die rechten Wege der Allgemeinheit zugeführt werden.
Man wird sehen können, dass durch Verwirklichung solcher sozialer Ideen, wie sie hier dargestellt sind, Einrichtungen, die gegenwärtig bestehen, eine völlig neue Bedeutung erhalten werden. Das Eigentum hört auf, dasjenige zu sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem.
Was der Text nicht sagt
- Keine Mitte aus Markt und Staat: Steiner sucht keinen Kompromiss zwischen beiden, sondern will Wirtschaft, Recht und Geistesleben voneinander trennen; die Einheit des Ganzen solle „als das Ergebnis entstehen“GA 23 S. 121.
- Kein Markt ohne Recht: Die Meinung, Gesetze seien schädlich, wenn sie dem freien Wirtschaftsleben widerstreben, und überflüssig, wenn sie ihm folgen, spuke nach Steiner noch „verheerend“ als DenkgewohnheitGA 23 S. 122; die Richtung des Wirtschaftslebens müsse „fortwährend beeinflusst“ werden von den Rechten, „welche den Menschen nur als Menschen angehen“GA 23 S. 123.
- Kein Umsturz: „Von heute zu morgen eine Umwandlung des öffentlichen Lebens herbeiführen zu wollen“, sähen „auch vernünftige Sozialisten als Schwarmgeisterei an“GA 23 S. 76; die Ideen sollen „auf dem Bestehenden“ weiterbauenGA 23 S. 120.
- Kein Urteil über heutige Parteien: Mit „Sozialismus“ und „Sozialdemokratie“ meint Steiner die Bewegungen und Parteien seiner GegenwartGA 23 S. 83GA 23 S. 124.
Die Frage ist von heute. „Kurz gesagt“ fasst in unseren Worten zusammen, was der Band zu dieser Frage sagt; „Was der Text nicht sagt“ nennt naheliegende Lesarten, die er nicht trägt. Jede Aussage über den Text nennt ihre Seite, und jedes Zitat daraus steht im Wortlaut der Studienausgabe auf dieser Seite; dass ein Wort im Band nicht vorkommt, ist am ganzen Band gezählt. Auch Vorspann, Auswahl der Stellen und Hinweise in der Randspalte sind unsere. Die Stellen selbst sind Steiners Sätze – bei Vorträgen in der Übertragung der Stenogramme, die die Gesamtausgabe druckt –, so wie sie in der Studienausgabe stehen: in heutiger Rechtschreibung, behutsam modernisiert, mit der Seite der Gesamtausgabe (GA) in der Auflage, die der Band nennt, damit sich jede Stelle im Original nachschlagen lässt. Den ganzen Zusammenhang gibt der Band.
Die Soziale Dreigliederung
Alle Stellen stehen in Band 02 „Die Soziale Dreigliederung“ der Studienausgabe, herausgegeben von GeistStudies – dort im Zusammenhang des ganzen Textes.
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